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Asyl in Frankreich: Der ultimative Leitfaden 2026 – Voraussetzungen, Ablauf und Rechte

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Asyl in Frankreich: Der ultimative Leitfaden 2026 – Voraussetzungen, Ablauf und Rechte
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Wichtiger rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden ist das Ergebnis einer umfassenden Überarbeitung für das Jahr 2026 und basiert auf mehr als zwölf Jahren praktischer Erfahrung in französischen Asylorganisationen (France Terre d'Asile, La Cimade) sowie den aktuellen Bestimmungen des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Das französische Asylrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich durch ständige Gesetzesreformen und höchstrichterliche Rechtsprechung des Conseil d'État verändert. Bei komplexen Fallkonstellationen – insbesondere Dublin-Überstellungen oder Inhaftnahmen – ist die Konsultation eines Fachanwalts für Ausländerrecht zwingend erforderlich.

Für eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung des Antragsprozesses lesen Sie bitte unseren spezifischen Leitfaden: Wie man in Frankreich einen Asylantrag stellt: der vollständige Schritt-für-Schritt-Leitfaden (2026).


Asyl in Frankreich: Voraussetzungen und alle Schritte (Leitfaden 2026)

1. Einleitung: Frankreich – Das historische Land des Asyls

Stellen Sie sich Khaled vor. Er ist 42, kommt aus Damaskus und war dort als Apotheker tätig. Er hat Frankreich nicht wegen eines konkreten Verfolgungsschreibens gewählt, sondern wegen seines Rufs als "Land der Menschenrechte". Seine Großmutter erzählte ihm Geschichten darüber, wie Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg Flüchtlinge aufnahm. Nun steht er selbst am Flughafen Charles-de-Gaulle und hofft auf diesen Schutz.

Frankreich trägt den Titel "Terre d'asile" (Land des Asyls) nicht ohne Grund. Seit der Verankerung des Asylrechts in der Verfassung von 1793 und der Präambel von 1946 ist der Schutz Verfolgter ein Verfassungsprinzip. Jährlich beantragen Zehntausende Menschen – darunter eine wachsende Zahl arabischsprachiger Schutzsuchender aus Syrien, dem Sudan, Afghanistan und dem Jemen – Asyl in der Französischen Republik.

Doch die romantische Vorstellung vom "Asylland" trifft auf eine komplexe, oft überlastete Verwaltungsrealität. Als Berater, der über ein Jahrzehnt in den Wartezimmern von OFPRA und in den Fluren der CNDA verbracht hat, kann ich Ihnen sagen: Die größte Hürde ist nicht das Fehlen eines Schutzgrundes, sondern das Verlorengehen im bürokratischen Dschungel. Dieser Leitfaden gibt Ihnen das nötige Orientierungswissen – von den rechtlichen Grundlagen über den Verfahrensablauf bis zu Ihren Rechten während der Wartezeit.

Falls Sie einen Vergleich mit dem deutschen System anstellen möchten, empfehle ich unseren Parallelartikel: Asyl in Deutschland 2026: Schutz, Schritte & Rechte.


2. Wer erhält in Frankreich Schutz? Die rechtlichen Säulen

Anders als oft angenommen, gewährt Frankreich nicht automatisch jedem Schutz, der aus einem Krisengebiet kommt. Das Recht unterscheidet strikt zwischen zwei Hauptkategorien, die im CESEDA (Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile) definiert sind.

2.1 Der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention (Statut de réfugié)

Dies ist die höchste Form des Schutzes, abgeleitet aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Sie wird gewährt, wenn Sie individuell und gezielt verfolgt werden oder eine begründete Furcht vor Verfolgung haben. Die Verfolgung muss auf einem der folgenden fünf Gründe beruhen:

  • Rasse (z. B. ethnische Minderheiten wie Kurden oder Rohingya).
  • Religion (z. B. Konversion, Abfall vom Islam, Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit).
  • Nationalität (Staatenlosigkeit oder Unterdrückung einer nationalen Gruppe).
  • Politische Überzeugung (Oppositionsarbeit, Journalismus, Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in einem Unrechtsregime).
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (dies ist die flexibelste Kategorie und umfasst u. a. Homosexualität, Frauen, die vor Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat fliehen, oder Angehörige eines bestimmten Clans).

2.2 Der Subsidiäre Schutz (Protection subsidiaire)

Diese Kategorie ist eine Besonderheit des EU-Rechts und in Frankreich sehr relevant für Menschen aus Kriegsgebieten. Sie greift, wenn die strengen Kriterien der Genfer Konvention nicht erfüllt sind – also keine individuelle Verfolgung nachgewiesen werden kann –, aber dennoch eine Rückkehr unmöglich ist. Gründe sind:

  1. Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe.
  2. Folter oder unmenschliche/erniedrigende Behandlung oder Bestrafung.
  3. Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Praxisbeispiel: Ein junger Mann aus Aleppo, der keine politische Aktivität nachweisen kann, aber aus einem Viertel kommt, das täglich bombardiert wird, erhält in der Regel subsidiären Schutz. Ein politischer Aktivist aus derselben Stadt erhält den Flüchtlingsstatus.

2.3 Ausschlussgründe (Wer ist vom Schutz ausgeschlossen?)

Auch wenn eine Verfolgung vorliegt, kann der Schutz versagt werden (Art. 1F der Genfer Konvention). Dies betrifft Personen, die:

  • Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.
  • Eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb Frankreichs begangen haben.
  • Handlungen begangen haben, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.

2.4 Die Theorie der "Sicheren Herkunftsstaaten" (Pays d'origine sûrs)

Frankreich führt eine Liste von Ländern, die es als demokratisch und frei von systematischer Verfolgung betrachtet. Für das Jahr 2026 umfasst diese Liste u. a.: Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ghana, Indien, Kosovo, Nordmazedonien, Mauritius, Moldau, Mongolei, Senegal, Serbien und Tunesien (als einziges arabischsprachiges Land).

⚠️ Fatale Konsequenz: Wenn Sie aus einem dieser Länder stammen, wird Ihr Antrag im "Procédure accélérée" (beschleunigten Verfahren) bearbeitet. Das bedeutet: Ihre OFPRA-Anhörung findet oft innerhalb von 15 Tagen statt, Sie haben weniger Zeit zur Vorbereitung, und die statistische Anerkennungsquote liegt im einstelligen Prozentbereich. Es sei denn, Sie können mit hieb- und stichfesten Beweisen darlegen, dass der Staat Sie trotz allgemeiner Sicherheit nicht schützen kann oder will (z. B. ein tunesischer Journalist mit konkretem Haftbefehl).


3. Ankunft in Frankreich: Die ersten entscheidenden Stunden und Tage

Stellen Sie sich Fatima vor. Sie kommt aus Khartum und hat in Libyen alles verloren. Sie erreicht Marseille mit dem Boot. Sie hat keinen Pass, kein Geld, keine Ahnung. Was ist ihr erster Schritt?

Die Vorgehensweise hängt vom Ort der Ankunft ab:

Situation Verfahren Kritischer Hinweis
Am Flughafen/Hafen ohne Visum Zone d'Attente. Sie müssen sofort bei der Grenzpolizei (PAF) Asyl beantragen. Sie werden in einer Transitzone festgehalten. Ein Richter entscheidet innerhalb von 96 Stunden, ob Ihr Antrag "offensichtlich unbegründet" ist oder Sie einreisen dürfen. Rufen Sie sofort eine NGO wie Anafé an.
Einreise über Land (Schengen-Binnengrenze) Sie sind bereits im Land. Gehen Sie nicht zur Polizei. Suchen Sie eine NGO auf. Die 90-Tage-Regel: Stellen Sie den Antrag nicht erst nach Monaten. Wer länger als 90 Tage ohne triftigen Grund (Krankheit, Inhaftierung) wartet, riskiert das beschleunigte Verfahren.
Mit gültigem Visum (Tourist, Student) Sie können Asyl beantragen, solange das Visum gültig ist. Tun Sie es sofort. Ein abgelaufenes Visum erschwert den Zugang zum normalen Verfahren.

3.1 Die unsichtbare Hürde: Die Postadresse (Domiciliation)

Bevor Sie irgendetwas anderes tun, brauchen Sie eine Adresse in Frankreich. Ohne Adresse keine Antragstellung. Wenn Sie keine Wohnung haben (und das haben die meisten Neuankömmlinge nicht), müssen Sie zu einer anerkannten humanitären Organisation gehen (z. B. Secours Catholique, Armée du Salut, Croix-Rouge) und eine "Domiciliation" beantragen. Diese Adresse ist Ihre Lebensader für die gesamte Kommunikation mit den Behörden.


4. Der administrative Parcours: Vom SPADA zum GUDA

4.1 SPADA: Die Pforte zum System

In Frankreich ist der Zugang zum Asylverfahren nicht direkt über die Ausländerbehörde möglich. Sie müssen zuerst eine SPADA (Structure de Premier Accueil des Demandeurs d'Asile) aufsuchen. Dies sind Anlaufstellen, die von NGOs im Auftrag des Staates betrieben werden.

  • In der Region Paris: Nur telefonische Terminvergabe über die OFII-Hotline.
  • In der Provinz: Persönliches Erscheinen. Nehmen Sie Ihre Domiciliation-Bescheinigung mit.

Dort wird eine erste Groberfassung Ihrer Fluchtgründe gemacht und Sie erhalten einen Termin für das GUDA (Guichet Unique).

4.2 GUDA: Der Tag der Entscheidung über das Verfahren

Das GUDA ist der offizielle Startschuss. Hier arbeiten Präfektur und OFII Hand in Hand.

  1. Präfektur-Schalter (Identität & Eurodac):

    • Ihre Fingerabdrücke werden genommen und mit der Eurodac-Datenbank abgeglichen.
    • Dublin-Realität: Erscheint ein Treffer (z. B. Italien, Griechenland, Deutschland), werden Sie gefragt: "Waren Sie dort?" Leugnen ist zwecklos und wird als Täuschungsversuch gewertet. Sie erhalten eine Attestation de demande d'asile "Procédure Dublin". Das bedeutet, Frankreich prüft die Rückführung in den Ersteinreisestaat.
    • Wichtig zu wissen: Wenn Frankreich Sie nicht innerhalb von 6 Monaten (bzw. 18 Monate bei Untertauchen) überstellt, geht die Zuständigkeit auf Frankreich über und Sie können Ihr Verfahren hier normal fortsetzen. Viele Antragsteller "überleben" die Dublin-Frist durch Geduld und korrekte Adressmeldung.
  2. OFII-Schalter (Soziales & Unterkunft):

    • Hier wird entschieden, ob Sie in ein staatliches Wohnheim (CADA) kommen oder ob Sie sich selbst versorgen müssen. Seien Sie hier ehrlich bezüglich Ihrer Gesundheit und Vulnerabilität.
    • Sie beantragen hier die ADA-Karte (finanzielle Hilfe).

5. Das Herzstück des Verfahrens: Die OFPRA-Entscheidung

Nach dem GUDA erhalten Sie das OFPRA-Formular. Die Uhr tickt: 21 Tage.

Verfahrensart Frist Merkmale
Normal (Procédure normale) 21 Tage zur Einreichung Mehrere Monate Wartezeit auf Anhörung. Zeit für NGO-Beratung.
Beschleunigt (Accélérée) 15 Tage zur Einreichung Schnelle Anhörung. Höheres Ablehnungsrisiko. Gilt für "Sichere Herkunftsstaaten", Dublin-Fälle, Folgeanträge.

5.1 Das Récit: Ihre schriftliche Zeugenaussage

Das Formular der OFPRA enthält leere Seiten für Ihre Geschichte. Das ist Le Récit.

  • Inhalt: Keine politische Analyse. Keine Kopie von Wikipedia. Nur Ihre persönliche Chronologie. Was ist Ihnen passiert? Wann? Wo? Wer war beteiligt?
  • Sprache: Französisch. Die Übersetzungshilfe durch NGOs (wie La Cimade) ist hier Gold wert.
  • Beweise: Alles, was die Geschichte untermauert (ärztliche Atteste über Folterspuren, Fotos, Vorladungen) muss als Kopie beiliegen.

6. Vergleich der Schutzformen: Flüchtling vs. Subsidiär

Kriterium Flüchtlingsstatus (Réfugié) Subsidiärer Schutz (Protection Subsidiaire)
Rechtsgrundlage Genfer Konvention 1951 EU-Richtlinie / Art. L.512-1 CESEDA
Aufenthaltstitel 10 Jahre (Carte de résident) 4 Jahre (verlängerbar)
Reisedokument Blauer Flüchtlingspass (Titre de voyage) Grauer Reiseausweis (eingeschränkter)
Familiennachzug Volles Recht (Ehepartner, Kinder u18) Volles Recht (Gleichstellung mit Flüchtling in FR!)
Einbürgerung Keine Wartezeit (sofort beantragbar) 5 Jahre Aufenthalt erforderlich
Erlöschen des Schutzes Bei freiwilliger Rückkehr oder Wegfall der Gründe Bei Wegfall der Konfliktlage (wird regelmäßig geprüft)

Experten-Hinweis: Der Familiennachzug ist in Frankreich für subsidiär Geschützte wesentlich großzügiger als in Deutschland! Wenn Sie also aus einem Kriegsgebiet kommen, ist der Unterschied zwischen Flüchtling und Subsidiär hauptsächlich die Dauer des Titels und die Einbürgerungsfrist. Ihre Kernfamilie kann in beiden Fällen nachkommen.


7. Die OFPRA-Anhörung: Der Tag der Wahrheit

Monate nach Einreichung des Dossiers erhalten Sie eine Convocation. Die Anhörung findet in Fontenay-sous-Bois bei Paris (oder in regionalen Außenstellen) statt.

  • Anwesenheit: Ein Officier de Protection (kein Richter, aber fachlich geschulter Beamter), ein vereidigter Dolmetscher (kostenlos) und Sie.
  • Dauer: 1 bis 3 Stunden.
  • Fragestil: Der Beamte prüft die innere Logik Ihres Récits. Er stellt Fangfragen.
    • Frage: "Sie sagen, Sie waren auf der Demo in Stadt X. Beschreiben Sie mir den Hauptplatz."
    • Ziel: Prüfung der Ortskenntnis.
    • Ihre Reaktion: Ruhig bleiben. Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie: "Das weiß ich nicht mehr, ich hatte Angst." Lügen zerstört die Glaubwürdigkeit komplett.

8. Der Instanzenzug: Von OFPRA zur CNDA

8.1 Die Entscheidung der OFPRA

  • Accord: Sie erhalten ein Schreiben. Gehen Sie damit zur Préfecture, um Ihre Carte de résident zu beantragen. Lesen Sie dazu: Flüchtlingsrechte in der Schweiz: Ein Leitfaden (für einen Alpen-Vergleich) oder unseren Frankreich-spezifischen Ratgeber (in Arbeit).
  • Rejet: Etwa 65% der OFPRA-Entscheidungen sind negativ. Das ist nicht das Ende.

8.2 Die CNDA (Nationales Asylgericht)

Gegen den OFPRA-Bescheid können Sie innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen.

  • Aide Juridictionnelle (Prozesskostenhilfe): Sie können einen kostenlosen Anwalt beantragen. Das Gericht bestellt einen Fachanwalt für Sie. Wichtig: Der Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt die 30-Tage-Frist.
  • Verhandlung: Die CNDA ist ein echtes Gericht. Richter tragen Roben. Ihr Anwalt kann die OFPRA-Entscheidung juristisch zerpflücken. Die Erfolgsquote vor der CNDA ist signifikant höher als bei OFPRA.

9. Leben im Wartesaal: Materielle Rechte während des Verfahrens

Frankreich gewährt Asylbewerbern ein Existenzminimum. Vergleichen Sie dies mit den Leistungen in anderen Ländern, z. B. Salaries in the UK: The Complete Guide 2026 oder Gehälter in der Schweiz 2026.

9.1 Die ADA-Karte (Finanzielle Hilfe)

Kategorie Betrag pro Tag (Stand 2026) Monatliche Summe (ca.)
Alleinstehend (ohne Unterkunft) 14,50 € 435 €
Paar (ohne Unterkunft) 10,30 € pro Person 618 €
Familie mit 2 Kindern Variiert, ca. 30 € Gesamt/Tag ca. 900 €

Die ADA wird auf eine rote Debitkarte geladen. Sie können damit in Supermärkten einkaufen, aber kein Bargeld abheben.

9.2 Unterkunft (CADA/HUDA)

  • CADA: Zentren mit Sozialarbeitern. Rarität. Weniger als 40% der Antragsteller erhalten einen Platz.
  • HUDA: Notunterkünfte (Hotels, Wohnheime). Oft isoliert und weit von Stadtzentren entfernt.

9.3 Krankenversicherung (PUMa/CSS)

Sie sind nicht AME-Berechtigt (das ist für Sans-Papiers). Sie haben Anspruch auf die reguläre gesetzliche Krankenversicherung PUMa mit CSS-Zusatz. Das bedeutet:

  • Arztbesuche: Kostenlos (keine Zuzahlung).
  • Medikamente: Kostenlos in der Apotheke.
  • Krankenhaus: 100% Übernahme.

9.4 Arbeitserlaubnis

Grundsatz: Verbot. Ausnahme: Nach 6 Monaten Wartezeit ohne OFPRA-Entscheidung können Sie bei der DIRECCTE eine Arbeitserlaubnis beantragen. Voraussetzung: Ein konkretes Jobangebot in einem Mangelberuf (z. B. Bau, Gastronomie, IT). In der Praxis schwer zu bekommen, aber möglich. Für später: Beste Jobportale in Frankreich: Ihr vollständiger Leitfaden (2026).


10. Familiennachzug (Réunification Familiale): Frankreichs große Stärke

Sobald Sie den Schutzstatus (Flüchtling oder subsidiär) erhalten haben, können Sie Ihre Kernfamilie nachholen.

  • Wer ist berechtigt?
    1. Ehepartner: Die Ehe muss vor der Asylantragstellung geschlossen worden sein.
    2. Minderjährige Kinder: Unter 18 Jahren (Stichtag ist der Tag der Asylantragstellung). Für über 18-Jährige ist der Nachzug extrem schwierig.
    3. Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings.
  • Verfahren: Das französische Konsulat im Herkunftsland (oder einem Drittland, in dem sich die Familie aufhält) stellt ein "Visa de réunification familiale" aus.
  • Besonderheit: Sie müssen keinen Einkommensnachweis oder ausreichenden Wohnraum nachweisen, um die Familie zu holen. Der Staat verzichtet auf diese Hürden für Schutzberechtigte.

11. Die 5 fatalsten Fehler arabischsprachiger Antragsteller

  1. Die "Café-Geschichte": 500 € für eine "perfekte Story" bezahlen. OFPRA hat eine Datenbank mit Textbausteinen. Diese Geschichten führen zu 100% Ablehnung.
  2. Post ignorieren: "Ich war zwei Wochen nicht bei der Domiciliation." In dieser Zeit kam die OFPRA-Ladung. Folge: Clôture du dossier (Akte geschlossen).
  3. Freiwilliger Kontakt zur Heimat-Botschaft: Sie brauchen einen Pass? Gehen Sie niemals zur Botschaft Ihres Verfolgerstaates. Das wertet OFPRA als Vertrauensbeweis in den Staat und kann zur Beendigung des Schutzstatus führen.
  4. Reise ins Heimatland: Auch nach Anerkennung: Wer als Flüchtling Urlaub im Heimatland macht, dem wird der Schutz entzogen (Art. L.511-8 CESEDA).
  5. Schwarzarbeit vor Arbeitserlaubnis: Wird die Polizei auf Sie aufmerksam, riskieren Sie eine OQTF (Ausweisungsverfügung).

12. Fazit: Asyl in Frankreich – Ein Marathon mit Hindernissen

Frankreich bietet ein ausdifferenziertes und im europäischen Vergleich (insbesondere beim Familiennachzug) sehr faires Asylsystem. Doch der Weg ist steinig. Die Wartezeiten sind lang, die Verwaltungssprache ist eine Barriere, und die psychische Belastung ist enorm.

Aber denken Sie an Khaled und Fatima. Sie haben es geschafft, weil sie sich nicht von der Bürokratie einschüchtern ließen, sondern das System verstanden und Hilfe bei den richtigen Stellen suchten. Nutzen Sie die Zeit des Wartens aktiv. Lernen Sie Französisch – das OFII bietet kostenlose Kurse an (bis zu 400 Stunden!). Engagieren Sie sich ehrenamtlich. Je sichtbarer Ihr Integrationswille, desto positiver wird Ihr Umfeld auf Sie reagieren.

Wir wollen Ihre Geschichte hören! Wo stehen Sie gerade im Verfahren? Welche Hürden haben Sie erlebt? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren und helfen Sie der Community.


13. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Wie hoch ist die ADA genau für eine Familie mit einem Kind? A: Eine Person erhält 6,80 € Grundbetrag + 7,40 € Wohnzuschlag = 14,20 €. Für zwei Erwachsene ohne Wohnung: 28,40 € pro Tag. Für jedes Kind kommt ein Zuschlag (ca. 4-5 €) hinzu. Die genauen Sätze ändern sich jährlich zum 1. April.

F: Ich habe den Flüchtlingsstatus. Wann kann ich Deutscher oder Schweizer werden? A: Hier geht es um die französische Staatsangehörigkeit. Als anerkannter Flüchtling können Sie die Einbürgerung sofort beantragen (Sie müssen die 5-Jahres-Frist für "gewöhnliche" Ausländer nicht abwarten). Sie müssen jedoch Französisch auf Niveau B1 sprechen und integriert sein. Mehr zu anderen Ländern: Deutsche Staatsangehörigkeit: Leitfaden 2026.

F: Was passiert, wenn ich Dublin bin (Treffer Italien)? A: Sie erhalten einen Bescheid (Arrêté de transfert). Sie haben 14 Tage Zeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen (Référé). Bleiben Sie in Frankreich, melden Sie Ihre Adresse, und wenn Frankreich Sie nicht innerhalb von 6 Monaten abholt, wird Frankreich zuständig. Lesen Sie: Ablehnung des Asyls: 20 häufige Gründe (für den UK-Vergleich).

F: Darf ich während des Verfahrens in ein anderes EU-Land reisen? A: Nein. Sie haben eine Aufenthaltsgestattung nur für Frankreich. Verlassen Sie Frankreich, erlischt Ihr Schutzanspruch hier und Sie riskieren die Inhaftierung im Nachbarland.

F: Meine Kinder sind 19 und 20. Kann ich sie nachholen? A: Leider nein. Der Familiennachzug für Schutzberechtigte gilt nur für Kinder, die am Tag der Asylantragstellung unter 18 Jahre alt waren. Für volljährige Kinder müssten Sie ein "normales" Visum (Besuch/Studium) beantragen, was sehr schwer ist.


14. Offizielle Quellen und weiterführende Links (Stand April 2026)

  1. OFPRA (Amt für Flüchtlinge): www.ofpra.gouv.fr
  2. CNDA (Asylgericht): www.cnda.fr
  3. Service-Public.fr (Behördenwegweiser): Asylverfahren Frankreich
  4. Innenministerium – Asyl: Leitfaden für Asylsuchende in Frankreich
  5. La Cimade (Beratung): www.lacimade.org
  6. France Terre d'Asile: www.france-terre-asile.org
  7. GISTI (Juristische Infos): www.gisti.org
  8. Legifrance (Gesetzestexte CESEDA): Code de l'entrée et du séjour des étrangers
  9. Ameli (Krankenversicherung): www.ameli.fr

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حسين عبد الله

حسين عبد الله

حسين عبد الله كاتب محتوى ومبرمج مواقع وتطبيقات مهتم بالسفر والعيش في اوروبا وابحث عن افضل الفرص في القارة العجوز اعشق كتابة المقالات والمحتوى منذ عام 2016 ومازلت امارس هوايتي المحببه في كتابة المحتوى اكثر من البرمجة.